Maul- und Klauenseuche (MKS)
Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Schafen, aber auch bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen und anderen Paarhufern. Sie verläuft in der Regel nicht tödlich. Jedoch kann die Maul- und Klauenseuche schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Länder haben.
Vorkommen
Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet. In Afrika, Asien, Türkei, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas ist die Krankheit endemisch.
In Deutschland sind Hauswiederkäuer und -schweine die klassischen Wirte für die Erreger in Deutschland. Aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Eine Einschleppung des Virus über größere Distanzen ist unter anderem auch durch kontaminierte Lebensmittel möglich, Fälle könnten daher jederzeit auch in vom aktuellen Geschehen weit entfernten Regionen auftreten.
Erreger
Die Maul- und Klauenseuche wird durch Viren des Genus Aphthovirus der Familie Picornaviridae hervorgerufen. Es gibt sieben Serotypen (O, A, C, Asia 1, SAT1, SAT2, SAT3), die in zahlreiche Untertypen und Stämme unterteilt werden.
Infektionsweg und Inkubationszeit
Eine Infektion erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen. Infizierte Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel. Auch können kontaminiertes Futter oder kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen Infektionsherde darstellen. Tiere, die sich von der Erkrankung erholt haben und genesen sind, können trotzdem Träger des Virus über einen längeren Zeitraum bleiben. Auch ist eine Übertragung über die Luft über beachtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich. Die Inkubationszeit beträgt ca. zwei bis 14 Tage.
Symptome und Verlauf der Krankheit
Häufig auftretende Symptome sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen, Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Speicheln, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Die Sterberate ist bei adulten Tieren gering (5%), bei jungen Lämmern kann sie 20 % oder mehr betragen. Bei Schafen und Ziegen verläuft eine Infektion meist unauffällig; die Tiere können die Krankheit aber dadurch unerkannt verbreiten.
Diagnostik
Die Maul- und Klauenseuche ist eine vesikuläre Erkrankung der Klauen, der Maul-schleimhaut und des Euters, die klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen unterschieden werden kann. Daher ist die Labordiagnostik zur Abklärung von Verdachtsfällen entscheidend. In vielen Fällen ist es unmöglich, eine Erkrankung nur anhand von Symptomen sicher auszuschließen. Daher ist es ratsam, eine Ausschluss-untersuchung mittelseines PCR-Tests durchzuführen.
Behandlung und Prävention
In der Europäischen Union ist eine prophylaktische Impfung verboten. Auch gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten für erkrankte Tiere.
Präventiv müssen infizierte Tiere erkannt, isoliert und getötet werden. Wenn in einem Betrieb nur ein Tier erkrankt ist, müssen alle anderen Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch müssen Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes zumeist getötet werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Zudem müssen alle erforderlichen Hygienemaßnahmen in Ställen, an Fahrzeugen und Geräten vorgenommen werden (gründliche Desinfektion).
Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Kontrolle der inländische sowie grenzüberschreitende Tierverkehrstransporte.
Bekämpfung
Die Maul- und Klauenseuche ist eine gelistete Seuche bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und ist anzeigepflichtig. Aufgrund der hohen Infektiosität hat die Viruserkrankung das Potenzial, sich schnell und effektiv über Landesgrenzen hinweg zu verbreiten. Dies kann folglich schwerwiegende tiergesundheitliche und sozioökonomische Auswirkungen haben. Infolgedessen entstehen Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, die enorme wirtschaftliche Verluste verursachen können.
Aktuelle Informationen zu Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (Stand: 16.04.2025)
Deutschland
Seit 1988 war Deutschland war frei von MKS bis im Januar 2025 ein Fall in Brandenburg im Landkreis Märkisch-Oderland auftrat. Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln bestätigt. Bis heute wurden trotz umfangreichen Beprobungen und Untersuchungen keine weiteren Fälle festgestellt.
Seit dem 12. März 2025 hat Deutschland offiziell den Status „MKS frei ohne Impfung“ zurück. Nur eine sogenannte „Containment Zone“ von sechs km um den Ausbruchsbetrieb in Brandenburg ist hiervon ausgenommen. Hier werden die Überwachungsmaßnahmen noch mindestens bis zum 11. April 2025 fortgesetzt.
Chronologie
Nachdem die Maul- und Klauenseuche im brandenburgischen Betrieb diagnostiziert wurde, haben die zuständigen Behörden in Brandenburg Sperrzonen eingerichtet, aus denen unter anderem der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Innerhalb der Sperrzonen wurden die Betriebe sowie ermittelte Kontaktbetriebe auf die Ursache des Ausbruchs untersucht. Zudem musste das Ausmaß des Infektionsgeschehens ermittelt werden und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe sollten möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Fälle wurden trotz der umfangreichen Beprobungen und Untersuchungen nicht festgestellt.
In den Ländern Brandenburg und Berlin wurde zunächst ein „Stand Still“ für Klauentiere angeordnet, ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Diese Maßnahme endete im Land Brandenburg am 17.01.2025, im Land Berlin am 27.01.2025. Der „Stand Still“ diente der Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausbruchsgeschehen sowie der Verhinderung einer potenziellen weiteren Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche. In Berlin wurden vorübergehend der Zoo und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.01.-26.01.2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.
Parallel zu den durchgeführten Maßnahmen fanden Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen beraten. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand der Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.
Die EU-Kommission hat mit einem Durchführungsbeschluss vom 11. Februar 2025 das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wurde zunächst aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. In einem weiteren Schritt galten die Überwachungsmaßnahmen seit 24. Februar 2025 bis zum 11. April in einer kleineren Sperrzone, sogenannte „Containment Zone“. Die Weltorganisation für Tiergesundheit, WOAH, hatte dem Antrag Deutschlands auf Einrichtung einer sogenannten „Containment Zone“ entsprochen. Für den größten Teil Deutschlands ist damit der Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ seit dem 12. März 2025 wieder eingesetzt. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Gebiet der „Containment Zone“, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort. Am 14.04.2025 bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) die Anerkennung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit in Deutschland.
Ungarn
Am 07. März 2025 wurde erstmals seit über 50 Jahren in einem Rinderzuchtbetrieb in der Region Kisbajcs die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Der Betrieb liegt unmittelbar an der Grenze zur Slowakei und unweit der Grenze zu Österreich. Der betroffene Betrieb mit 1.400 Rindern zeigte Anfang März typische MKS-Symptome und wurde daraufhin vollständig gekeult. Die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der hochansteckenden Tierseuche wurden umgehend eingeleitet.

Am 26. März 2025 meldete das ungarische Ministerium für Landwirtschaft einen zweiten Fall in Levél im Landkreis Győr-Moson-Sopron. Das Nationale Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Nébih) hat einen zweiten MKS-Ausbruch in einer Milchviehherde in Levél im Landkreis Győr-Moson-Sopron bestätigt. Betroffen sind ca. 3.000 Rinder in einem Betrieb ca. 40 km entfernt vom ersten Fall in Ungarn in westlicher Richtung. Am 25. März 2025 traten erste körperliche Symptome traten in der Herde auf. Einen Tag später ordnete der Nationale Cheftierarzt, Dr. Szabolcs Pásztor, hat mehrere dringende Maßnahmen, wie das Impfen der gesamten Herde, Keulung der infizierten Tiere und weitere epidemiologischen Untersuchungen und Probenentnahmen.
Das Ausbruchsgeschehen liegt nun ca. 6 km von der östlichen Landesgrenze zu Österreich.

Slowakei
Die slowakische Veterinär- und Lebensmittelverwaltung informierte seit dem 21. März 2025 über festgestellte Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche in Betrieben entlang der Landesgrenze zu Ungarn, Tschechien und Österreich. Am 21. März 2025 wurden drei Infektionen ermittelt.
Am 25.03.2025 informierte die Behörde über einen vierten bestätigten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei einem Rinderbetrieb in Malý Lúč im Bezirk Dunajská Streda. Hier sind 279 Rinder erkrankt. Der Ausbruchsort liegt in der derzeit festgelegten Sperrzone (Überwachungszone) für Maul- und Klauenseuche. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Tak hat den Ausnahmezustand ausgerufen, der am Dienstag, 25. März, um 13 Uhr in Kraft trat. Ziel ist nun die effiziente Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Am 30.03.2025 meldeten die Behörden einen fünften Ausbruch von MKS, der im Bezirk Malacky, Region Bratislavský, bestätigt wurde.
In der Slowakei werden alle infizierten Tiere getötet.

Österreich
Bisher sind in Österreich keine gemeldeten Fälle zur Maul- und Klauenseuche bekannt. Das aktuelle Infektionsgeschehen in Ungarn und Slowakei rückt bereits bis zu 6 km an die östliche Landesgrenze heran. Mit dem 26. März 2025 wurde (aufgrund des grenznahen Ausbruchs in Ungarn und Slowakei) eine auf österreichisches Staatsgebiet reichende Sperrzone eingerichtet, innerhalb derer zusätzliche Vorgaben einzuhalten sind.
Bis auf Weiteres ist die Einfuhr von frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren, Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren, Schlacht-nebenerzeugnissen von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren, Gülle und Mist von empfänglichen Tieren, Jagdtrophäen, Wild in der Decke von empfänglichen Tieren erlegtem Wild empfänglicher Arten aus Ungarn und der Slowakei untersagt.
Tschechien
Bisher sind auch in Tschechien keine gemeldeten Fälle zur Maul- und Klauenseuche bekannt. Das aktuelle Infektionsgeschehen in Ungarn und Slowakei rückt bereits bis zu 50 km an die östliche Landesgrenze heran. Entlang der Landesgrenzen wurden Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet.
Quellen:
Deutscher Bauernverband – AG Tiergesundheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Veterinär- und Lebensmittelverwaltung der Slowakei
Ministerium für Landwirtschaft Ungarn
Weiterführend Quellen:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html