Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und atomare Sicherheit (BMUKN) hat sich auf den „günstigen Erhaltungszustand” des Wolfs in der kontinentalen Region geeinigt und dies an die EU-Kommission übermittelt.
Dies erfolgte am 13. Oktober 2025, endlich.
Bereits im Juli hat Deutschland den „günstigen Erhaltungszustand” für die atlantische Region (nordwestdeutsches Tiefland sowie das Einzugsgebiet der Ems und das Niederrheinische Tiefland) gemeldet und eine spätere Aktualisierung für die kontinentale Region angekündigt. Höhere Lagen sowie Mittelgebirge werden der kontinentalen Region zugerechnet, die bis auf die Alpenregion in Bayern weite Teile des Landes umfasst. Auch sämtliche Gebiete an der Ostseeküste und ganz Ostdeutschland sind als kontinentale Region eingestuft. Aber eben nicht die Alpenregion, unverständlich, das durch den Menschen mit Schafen, Ziegen, Kühen und Pferden geschaffene, extensiv beweidete Dauergrünland ausgenommen wird. Das können wir so nicht hinnehmen und fordern weiterhin die Einbeziehung der Alpenregion in die Betrachtung des Erhaltungszustands.
Die Maßnahme der Bundesregierung, nun auch für die kontinentale Population einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes festzustellen, ist längst überfällig und notwendig.
Wir betrachten dies als Ergebnis unserer langjährigen Arbeit.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer fordert nun schnell eine Änderung des Jagdgesetzes, damit Wölfe rechtssicher entnommen werden können.
Wir als Bundesverband begrüßen diese Forderung, unterstreichen aber nachdrücklich, es muss weiterhin gesichert sein, dass alle Maßnahmen zum Herdenschutz und zur Entschädigung von gerissenen Tieren durch die Gesellschaft beglichen werden müssen.
Unabhängig davon, wie viele Wölfe sich in den einzelnen Regionen aufhalten, ist der Schutz unserer Weidetiere für unsere Existenz notwendig sowie körperlich und finanziell aufwendig.