"Vertreter des Bundesverbandes Berufsschäfer (BVBS) und der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) trafen sich am 10. Dezember 2018 in Bonn, um gemeinsame Positionen zum Umgang mit dem Wolf zu beraten. Insbesondere ging es um Fragen wie den erforderlichenund realisierbaren Standardschutz oder unter welchen Voraussetzungen die schnellst mögliche Entnahme sogenannter Problemwölfe erfolgen soll. Die Abstimmung diente auch dem Ziel, bei den angestrebten gemeinsamen Gesprächen mit Politik und Verbänden mit einer Stimme zu sprechen.
Die Sprecher von BVBS und VDL, Günther Czerkus und Jürgen Lückhoff, waren sich einig, dass solche Themen bezogene Gespräche beider Verbände in Zukunft verstärktgeführt werden sollten."
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Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in den vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Zahlen einen Grund zu gesteigerter Sorge vor weiteren Wolfsübergriffen. Nicht nur die auf 73 gestiegene Zahl der Wolfsrudel gebe dazu Anlass. Auch die 30 bestätigten Wolfspaare lassen eine erhebliche Populationssteigerung der Wolfsvorkommen in nächster Zukunft befürchten.
Die VDL sieht den Erhaltungszustand in Deutschland als gewährleistet an und fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Darin heißt es konkret: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können.“ Dazu sei es inzwischen höchste Zeit.
„Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung gehört auch eine zeitnahe Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes“, so VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff. „Deutschland hat die durch die FFH-Richtlinie gegebenen Möglichkeiten bisher nicht ausreichend genutzt.“ ...Weiterlesen
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Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat Bundesumwelt-ministerin Svenja Schulze aufgefordert, einen Antrag der Schweiz auf eine Umstufung des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention zu unterstützen.
Die Schweiz hat am 16.08.2018 bei der Berner Konvention des Europarates eine Rückstufung des Wolfes von Anhang II „streng geschützt“ in Anhang III „geschützt“ beantragt. Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört und gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III enthält solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag voraussichtlich in seiner jährlichen Sitzung im November beraten.
Zur Begründung des Antrages wird u. a. ausgeführt: „Auch mit der Rückstufung bliebe der Wolf ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten wären weiterhin verpflichtet, Schutz und Interventionsmaßnahmen im nationalen Recht zu regeln und mittels nationalen Programmen zu überwachen.“
Aus Sicht der VDL entspricht der Schweizer Antrag der Intention der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, in der es heißt: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können.“
2006 war die Schweiz mit einem solchen Antrag gescheitert. Inzwischen haben sich die Voraussetzungen deutlich verändert.
VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Nicht nur in der Schweiz hat sich seitdem die Wolfspopulation stark erhöht. Gleiches gilt für Deutschland und weitere europäische Staaten.“ Die Berner Konvention ist am 01.04.1985 in Deutschland in Kraft getreten.
Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sorgt für erhebliche Konflikte und Gefährdungen bei der Weidetierhaltung. Insbesondere die Schafhaltung ist davon seit Jahren in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe ans Aufgeben denken. Belange und Interessen der Schafhalter werden bislang unzureichend berücksichtigt. Die flächendeckende Ausbreitung und das rasante Wachstum der Wolfspopulation stellt die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, aber auch von Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildhaltern im Grundsatz in Frage. Die Ausbreitung des Wolfes darf nach Ansicht der VDL nicht uneingeschränkt und um jeden Preis geduldet werden.
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Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in den vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Zahlen einen Grund zu gesteigerter Sorge vor weiteren Wolfsübergriffen. Nicht nur die auf 73 gestiegene Zahl der Wolfsrudel gebe dazu Anlass. Auch die 30 bestätigten Wolfspaare lassen eine erhebliche Populationssteigerung der Wolfsvorkommen in nächster Zukunft befürchten.
Die VDL sieht den Erhaltungszustand in Deutschland als gewährleistet an und fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Darin heißt es konkret: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können.“ Dazu sei es inzwischen höchste Zeit.
„Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung gehört auch eine zeitnahe Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes“, so VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff. „Deutschland hat die durch die FFH-Richtlinie gegebenen Möglichkeiten bisher nicht ausreichend genutzt.“
In einem Gespräch mit den für die Schafhaltung zuständigen Vertretern der europäischen Bauernverbände hatte Humberto Delgado Rosa, Direktor bei der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, erst kürzlich gesagt, eine Umwidmung des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie könne die Bejagung des Wolfes ermöglichen. Für die Umsetzung der Änderung würde man vier bis fünf Jahre brauchen, aber man könne bei der Kommission darüber nachdenken.
Die VDL hatte bereits Anfang September die Bundesumweltministerin aufgefordert, den Antrag der Schweiz zu unterstützen, der in der nächsten Woche in Straßburg beschlossen werden soll und mit dem die Schweiz eine Umstufung des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ in „geschützt“ erreichen möchte. Damit sei der Wolf immer noch geschützt. Es würden aber die Möglichkeiten erweitert, um im erforderlichen Fall Entnahmen durchführen zu können.
Begrüßt wird von den Schafhaltern ausdrücklich die Entscheidung der EU-Kommission, eine Förderung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen bis zu 100 Prozent zuzulassen. Hier seien jetzt die Bundesländer gefragt, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen. Leider gebe es aber immer noch keine Antwort auf die Frage nach den Kosten der zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Schafhalter oder die Kosten des Unterhalts für Herdenschutzhunde. Auch diese Ausgaben seien schließlich durch die Rückkehr des Wolfes bedingt.
Auch die Bereitstellung von einer Million Euro im Bundeshaushalt für flächenlose Wanderschäfer zum Herdenschutz sei eine begrüßenswerte Maßnahme.
Jürgen Lückhoff: „Die wolfsbedingten Probleme der Schafhalter scheinen immerhin in Teilen der Bundesregierung und des Bundestages angekommen zu sein. Es geht ja nicht nur um den finanziellen Schaden. Es ist immer wieder ein Schock für die Tierhalter, wenn sie morgens auf der Weide die toten Tiere finden oder die so schwer verletzten, die dann getötet werden müssen. Wie viele der Schafe nach einer Wolfsattacke später verlammen, ist meist nicht absehbar. Da gibt es schon Tierhalter, die resigniert fragen: Macht das Ganze noch Sinn, wie oft sollen wir täglich und nachts die Herden an den verschiedensten Standorten kontrollieren?“
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Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) sieht in dem Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg einen guten Vorstoß, in der konkrete Anliegen deutlich benannt werden. Die VDL erkennt darin viele Forderungen wieder, die von den Schafhaltern bereits seit Jahren erhoben werden.
Ein wichtiger Punkt sei die Aufforderung an die Bundesregierung, endlich das Bundesnaturschutzgesetz an das anzupassen, was die FFH-Richtlinie bereits ermöglicht. Damit käme man zumindest schon mal einen Schritt weiter.
Trotzdem müsse die Bundesregierung weiterhin aufgefordert werden, auch den Antrag der Schweiz zu unterstützen, die eine Änderung der Berner Konvention fordert, mit der der Wolf von „streng geschützt“ in „geschützt“ eingestuft werden soll. Ebenso sei auf europäischer Ebene eine Änderung der FFH-Richtlinie anzustreben. Es müsse die Voraussetzung geschaffen werden, um echte Obergrenzen in den Mitgliedstaaten einzuführen.
VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Der Bundesratsantrag ist in vielen Punkten konsequenter als der Beschluss des Bundestages von diesem Sommer „Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfes bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gewährleisten.“ Mit dem Beschluss ist der Bundestag ja noch hinter der eigenen Koalitionsverein-barung zurückgeblieben.“
Die Schafhaltung in Deutschland sei von der Ausbreitung des Wolfes in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe an Aufgabe denken. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schafhaltung sei mehr als angespannt. Sie verliere ihre Perspektive völlig, wenn das Management rund um den Wolf als eines der Sorgen der Schafzüchter und –halter nicht umgehend verbessert werde.
„Es wird Zeit, dass einige Leute endlich einsehen, dass es keine flächendeckende hundertprozentige Sicherheit geben wird,“ so Lückhoff. „Ich hoffe sehr, dass der Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates nicht so verwässert wird, dass er das gedruckte Papier nicht mehr wert ist und dass die Bundeskanzlerin nicht erst bei der Halbzeitbilanz der Koalition feststellt, dass der Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umgesetzt wurde.“
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Hier einige Fotos u.a. mit Vergabe der Plaketten sowie die Richtergebnisse der Einzeltiere und Sammlungen. Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast und Vorsitzender Heiko Schmidt haben die Plaketten vom Land, LWK und VDL überreicht.
Herzlichen Dank an die Damen und Herren Organisatoren und Helferinnen des Landesverbandes Weser-Ems.
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Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat sich wegen der Auswirkungen der Trockenheit auf die Schafhaltung an die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gewandt. In dem VDL-Schreiben heißt es u. a.:
„Die lange anhaltende Trockenheit betrifft insbesondere auch die Schafhaltung. Eine aktuelle Abfrage bei den VDL-Mitgliedsverbänden hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Nach einem zum Teil deutlich geringeren ersten Schnitt ist ein zweiter oder gar dritter Schnitt nicht möglich. Bereits heute versuchen die Schafhalter durch wiederholtes kurzfristiges Umweiden das letzte Grün für ihre Tiere zu nutzen. Für das nächste Frühjahr sind Auswirkungen auf den Aufwuchs zu befürchten. Wer bereits jetzt Winterfutter zufüttert, dem fehlt dies im Winter. Raufutter- und Strohbörsen, wie z. B. von einigen Bauernverbänden eingerichtet, bieten Hilfe, sind aber zum Teil mit entsprechend gestiegenen Futter- und Transportkosten verbunden.
Trockenheit und hohe Temperaturen bedingen bei der Trinkwasserversorgung einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und an Diesel. Strecken von 20 bis 30 Kilometern sind mit dem Traktor, sofern vorhanden, nicht zu bewältigen. Für die Fahrt mit dem Pick-Up gibt es allerdings keine Agrardieselsteuer-Rückerstattung.
Das Aufstallen und Zufüttern der Lämmer mit Kraftfutter ist kostenintensiv. Eine Bestandsreduzierung und ein vorzeitiges Schlachten der Lämmer ergeben bei hohem Angebot und zurzeit nur bedingter Nachfrage deutliche Preisabschläge, vor allen Dingen, wenn die Lämmer noch nicht ausgemästet sind. Eine Verschiebung der Deckzeit, um nur die Muttern im Winter zu füttern, heißt ein geringeres Lämmerangebot zu Ostern, wenn die Preise eigentlich gut sind. Langfristig besteht die Gefahr, dass einmal reduzierte Bestände auch wegen der insgesamt angespannten wirtschaftlichen Situation der Schafhaltung in Deutschland nicht wieder aufgestockt werden.
Diese Fakten machen es schwierig, zeitnah konkrete finanzielle Auswirkungen zu benennen. Dies sei zu berücksichtigen, da mögliche Entschädigungen nur gezahlt werden sollen, wenn das Schadensereignis mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung der betroffenen Unternehmen erreicht. Hier ist Flexibilität gefordert.
Vorrangig gehe es aber darum, den Tieren ausreichend Futter zu bieten. Die VDL bittet die Bundesministerin darauf hinzuwirken, dass nicht verwaltungsmäßige Bedenken hilfreiche kurzfristige Entscheidungen verhindern.
Auf Bedenken stoße bei vielen Tierhaltern auch, wenn Mais auf Grund seines schlechten Aufwuchses nun an Biogasanlagen geliefert werden soll, statt diesen zu Futter zu verarbeiten.“
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Die ehrenamtlichen Preisrichter sind wichtiger und in der Wahrnehmung vor Ort unersetzlicher Bestandteil der Zuchtarbeit. Es handelt sich hierbei zumeist um langjährige und erfahrene Züchterinnen und Züchter, die damit ihre umfangreichen züchterischen Erfahrungen und ihren fachkundigen Blick der Zuchtarbeit und konkret der Beurteilung und Rangierung der Zuchtschafe widmen. Sie werden zukünftig immer wichtiger; insbesondere wenn zu befürchten ist, dass bei hauptamtlichen Zuchtleitern zunehmend der Rotstift durch Finanzkürzungen angesetzt werden könnte.
Dieser Arbeit sollte, so die Auffassung von VDL eine größere Aufmerksamkeit, Wertschätzung und damit auch Schulung und Weiterbildung entgegengebracht werden. Für die erforderlichen Schritte konnte die Landwirtschaftliche Rentenbank dankensweise für ein Förderprojekt gewonnen werden.
Erfreulicherweise gab und gibt es bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedsverbänden bereits zu lobende Aktivitäten.
Im ersten Schritt werden erstmalig im Schäfereikalender 2019 sowie hier auf der VDL -Homepage alle in den Landesverbänden eingesetzten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter getrennt für Schafe aufgelistet. VDL hat im Vorfeld ihre Mitgliedsverbände um die entsprechende Zuarbeit und Benennung der eingesetzten ehrenamtlichen Richter gebeten. Die Liste wurde mit tatkräftiger Unterstützung von Dr. Mendel zusammengestellt.
Alle Richterinnen und Richter werden noch im Verlauf der nächsten Monate eine entsprechende VDL-Urkunde erhalten.
Nachfolgend die Preisrichter unterteilt nach den Verbandsgebieten:
Der Vorstand der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat anlässlich seiner Sitzung am 26. Juli 2018 beschlossen, die Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS) bis auf weiteres einzustellen und diesen aufgefordert, z. B. die Nutzung der gemeinsamen Postadresse im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin aufzuheben.
Der VDL-Vorstand ist der Ansicht, dass der FDS seinen Gründungszweck, Spenden zu Gunsten und zur Unterstützung der Schafhaltung in Deutschland zu akquirieren, nur bedingt wahrnimmt und sich in Themenbereiche einmischt, die eindeutig in den Aufgabenbereich der VDL fallen. Dies führt in der Öffentlichkeit zu dem Eindruck, dass der FDS für die organisierten deutschen Schafhalter spreche. Dazu fehle dem FDS aus Sicht der VDL die Grundlage.
Wiederholte Bitten der VDL an den FDS, in einem Grundsatzgespräch mit der VDL darzulegen, wie und mit welchen Schwerpunkten er seine künftige Arbeit gestalten will, ist der FDS nicht nachgekommen.
Nicht zuletzt fand bereits die Wahl des amtierenden FDS-Vorsitzenden unter dem Eindruck seiner Ankündigung statt, dass mit seiner Wahl eine große Spende verbunden sei. Diese Spende ist nach Kenntnis der VDL und einiger ihrer ebenfalls im FDS organisierten Mitglieder nie eingegangen.
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Der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), Jürgen Lückhoff, stellt zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Herausforderungen durch die Rückkehr des Wolfes bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gewährleisten“ fest:
„Es ist natürlich zu begrüßen, dass sich der Bundestag endlich mit dem Problem Wolf und den Sorgen der Weidetierhalter, insbesondere der Schafhalter, befasst. Ursache dafür dürfte aber weniger die Koalitionsvereinbarung sein. Die VDL hatte sich intensiv für eine Aufnahme des Wolfs in die Vereinbarung eingesetzt. Mehr Druck dürfte wohl durch die dem Bundestag seit Februar vorliegenden Anträge der Oppositionsfraktionen entstanden sein.
Es wäre aber ehrlicher und deutlicher gewesen, wenn man statt der 60 Rudel, die die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf für das Monitoringjahr 2016/2017 nennt, die tatsächliche Zahl von ca. 1.000 Tieren in Deutschland genannt hätte. Beschämend ist es, dass die Bundesregierung erst eine Aufforderung des Deutschen Bundestages braucht, um eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorzunehmen. Diese Forderung wurde durch uns seit langem und wiederholt gegenüber der Bundesregierung vorgetragen.
Nicht ausreichend ist die Aufforderung an die EU-Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in Abhängigkeit von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen. Hier ist ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Mitgliedstaaten notwendig, die ebenfalls unter der stark erhöhten Wolfspopulation leiden. Es geht nicht darum, den Wolf auszurotten, aber wir brauchen Obergrenzen, wenn wir ernsthaft die Sicherheit unserer Weidetiere verbessern wollen. Eine 100prozentige Sicherheit ist sowieso eine Illusion. Viele der empfohlenen Schutzmaßnahmen sind regional überhaupt nicht anwendbar.
Trotz der wohlwollenden Erklärung, zu prüfen, inwieweit weitere Finanzmittel für Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleichzahlungen bereitgestellt werden können, fehlt eine klare Aussage zu den zusätzlich anfallenden Arbeitskosten. Gerade die Schafhalter sind durch Mehrarbeit bei verstärkten Zäunen, dem Einsatz und der Betreuung von Herdenschutzhunden oder häufigeren Kontrollen von erheblicher Mehrarbeit betroffen.
Gar nicht erwähnt wird das Versicherungsproblem. Es sind Problem zu erwarten, wenn wiederholt Tiere durch vom Wolf verursachte Übergriffe ausbrechen. Ist die Schafhaltung in der Nähe von IC-Trassen oder Autobahnen künftig nicht mehr möglich? Grundlage für eine Beurteilung sollte immer der ohne die Rückkehr des Wolfes übliche Schutz sein, wie er bisher von allen verantwortungsbewussten Tierhaltern gepflegt wurde.
Positiv bleibt die Aussage im Koalitionsvertrag festzustellen, dass Wölfe, die Weidzäune überwunden haben oder für Menschen gefährlich werden, entnommen werden.
Es muss endlich gehandelt werden. Die Umweltministerkonferenz fasst seit Jahren Schiebe- und Wiedervorlagebeschlüsse, die Regierungskoalition hat bereits fast ein Viertel der Legislaturperiode hinter sich.“
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Hermann Behringer, ein uneigennütziger Kämpfer für die Interessen der deutschen Schafzucht und speziell der Merinolandschafe ist von uns gegangen.
Als hervorragender Züchter auf Landesebene war es nur eine Frage der Zeit, wann er auch auf Bundesebene bekannt wurde und als Vertreter Bayerns mit im VDL-Rasseausschuss Merinolandschafe arbeitete. So hatte er auch viele Jahre den Vorsitz dieses VDL-Rasseausschusses und jetzigen Fachausschusses inne und wurde gerade auch für diese ehrenamtliche Arbeit mit der VDL-Medaille ausgezeichnet.
Es war nicht schwer, mit ihm viele Stunden über Ansätze zur Verbesserung der Schafzucht zu diskutieren. Gerade die Schafwolle lag ihm sehr am Herzen. Auch hier hatte er stets viele Ideen und Vorschläge. Über die Landesgrenzen hinweg war er international um nicht zu sagen weltweit höchst anerkannt und pflegte seine Kontakte.
Er war stets ein verlässlicher, geradlinig höchst kompetenter und auch durchsetzungsstarker und hartnäckiger Gesprächspartner. Es war einfach eine Freude, mit ihm zu diskutieren. Um so trauriger war man, hin und wieder feststellen zu müssen, dass sich nicht immer alle Themen und Ideen umsetzen ließen. Auch als Mensch war er stets herzlich und stets positiv denkend; keiner der den Streit suchte, sondern stets an Lösungen und gemeinsamen Wegen interssiert war.
Er ist Vorbild für viele Züchterinnen und Züchter. Fachleute und Persönlichkeiten, die für die Schafzucht ingesamt brennen und dabei ihre eigenen Interessen zurückstellen, gibt es wenige. Zu diesem besonderen Personenkreis zählte Hermann Behringer.
Die VDL wird Hermann Behringer, seine Leistungen und ihn als besonderen Menschen in besonderer Erinnerung bewahren.
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Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) hat beschlossen, die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen unmittelbar nach Bildung der neuen Regierung zu bitten, zeitnah vor dem 01.08.2018 gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 bei der EU-Kommission die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe in Deutschland anzuzeigen. Mit der fristgerechten Mitteilung soll die Einführung der Weidetierprämie zum Jahresbeginn 2019 ermöglicht werden.
VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Für die Schafhaltung war die Einführung der Flächenprämie ein Kollateralschaden. Wenn festgestellt wird, dass neue rechtliche Grundlagen zu Fehlentwicklungen führen, muss man auch bereit sein, dies zu korrigieren. Wir weisen seit Jahren vergeblich auf dieses Problem hin. Wir haben den Deutschen Bauernverband bereits gebeten, uns bei diesem für die deutschen Schafhalter überlebenswichtigen Anliegen zu unterstützen.“
„Hinzu kommen erschwerend die Belastungen durch die Rückkehr des Wolfes, das Fehlen einer Agrardieselsteuerrückerstattung für die Pick-Ups der Schäfer bei Versorgung ihrer Herden (im Gegensatz zu den Bienenzüchtern) oder auch die Ex- und Importbegrenzungen auf Grund der TSE/Scrapie-Vorschriften“, so Lückhoff weiter.
Im Jahr 2005 wurden noch 2,64 Millionen Schafe im Bundesgebiet gezählt. Im Jahr 2014 nur noch 1,6 Millionen Schafe. Dies ist ein Rückgang von 40 % innerhalb von 10 Jahren.
Die Schafhaltung in Deutschland wurde bis 2004 über die „Mutterschafprämie“ gefördert. Schafhalter, die mehr als 7 Mutterschafe in ihrem Bestand gehalten haben, bekamen pro Mutterschaf max. 28,00 € Prämie. Mit der Agrarreform wurde diese Förderung gestrichen und die Flächenprämie eingeführt. Dies führte in der Flächenbewirtschaftung dazu, dass viele der Flächen nicht mehr durch Schafe und Ziegen beweidet werden und die Anzahl der zur Beweidung benötigten Schafe und Ziegen reduziert wurde. Viele Flächen-Eigentümer gingen dazu über, auf Wiesen und Weiden Heu zu gewinnen oder gar nur eine Mulchmahd durchzuführen, um in den Genuss der Flächenprämie zu kommen.
Diese Art der Flächenpflege ist wesentlich einfacher als eine zeitaufwendige und arbeitsintensive Beweidung der Flächen mit Schafen und Ziegen. Die gewährte Flächenprämie deckt bei der maschinellen Bewirtschaftung die Kosten des Bewirtschafters; aber sie ist nicht kostendeckend bei der Beweidung der Flächen.
Mit Einführung der Flächenprämie entstand ein großer Kampf um „Grünlandflächen“. Schaf- und Ziegenhaltung findet seither überwiegend nur noch auf Naturschutz-flächen, in Steillage-Gebieten oder auf Dämmen und Alpen statt. Diese Flächen sind überwiegend im Besitz von Bund, Kommunen oder dem Land. Der Bund trägt für diese Flächen europaweit eine besondere Verantwortung.
FFH Flächen müssen in ihrem artenreichen Zustand erhalten werden, sind streng geschützt und dürfen sich nach dem Naturschutzrecht nicht verschlechtern. Viele dieser FFH Flächen sind nur durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen entstanden und können auch nur durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen in ihrem Zustand erhalten bleiben. Oftmals ist bei Nutzung der Agrarumweltprogramme ein Mindestanteil an Ziegen in den Schafherden zur Sicherstellung des Verbisses von unerwünschtem Baumbewuchs erforderlich.
Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Dämme, Alpen und FFH-Flächen nicht mehr oder nicht mehr ausreichend gepflegt werden. Und dieser Trend wird in den nächsten Jahren sicherlich anhalten, sofern die Schäfer keine „aufwandsgerechte“ Entlohnung für Ihre Leistungen erhalten. Wenn diese Aufgaben seitens des Bundes nicht mehr erfüllt werden könne, kann es zu einem Anlastungsverfahren durch die EU kommen.
Der Nährstoffgehalt von FFH-Flächen ist im Vergleich zum Grünland sehr gering. Um ein fruchtbares Muttertier und ein marktgerechtes Lamm zu erzeugen, müssen die Schafe und Ziegen mit teurem, zugekauftem Futter versorgt werden. Auch dies hat die Situation der Betriebe mit Einführung der Flächenprämie verschlechtert.
Schafe sorgen ressourcenschonend, artgerecht und regional für hochwertige Lebensmittel. Sie nehmen eine wichtige Aufgabe in der Landschaftspflege wahr, die weder durch andere Tierarten noch durch Maschinen in der gleich guten Qualität erbracht werden können. Kleine Wiederkäuer garantieren mit ihrer speziellen Arbeitsweise Biodiversität in den unterschiedlichsten Landschaftstypen und sorgen für Erosionsschutz. Die Weidetierhaltung ist die natürliche Form für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren. 2010 ließen 93 % der Schafhalter in Deutschland ihre Schafe weiden. Die beweidete Fläche betrug 431.000 Hektar, was rund 9 % des Dauergrünlands entsprach. Dies gilt als gesellschaftlich erwünscht. Gleichermaßen ist hervorzuheben, dass unsere heutige Kulturlandschaft im ländlichen Raum maßgeblich durch Beweidung geformt wurde und heute erhalten wird. Beweidetes Grünland dient nachhaltig der CO2-Senkung und damit dem Klimaschutz. Entfällt diese Art der Landschaftspflege, kann das das Aus für viele Pflanzenarten bedeuten. Und bei der Deichpflege sorgen sie mit ihrem so genannten goldenen Tritt für den Erhalt der Deiche und damit für die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen und bieten oft Touristen einen attraktiven Anblick.
Nicht zuletzt bieten sie Schäfern Arbeitsplätze in einem traditionellen Beruf, der nachhaltige Produktion im ganzheitlichen Ansatz sicherstellt – aber für viele immer am Ende der landwirtschaftlichen Einkommensskala steht. Der Berufsstand unter-liegt zu dem stark der demografischen Entwicklung und auf Grund der fehlenden Perspektiven einem Mangel an Berufsnachwuchs. Sind in Deutschland bald auch die Schäfer auf einer Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Berufe zu finden?
In 22 EU-Mitgliedstaaten werden Weidetierprämien für die Schafhaltung gezahlt. Diese Prämien sind aus Sicht der Europäischen Kommission wesentlich für eine Stabilisierung der Schafhaltung auf EU-Ebene. Der Rückgang der Schafhaltung in Deutschland seit 2005 ist im Wesentlichen auf die Entkoppelung und das Fehlen einer gekoppelten Prämie zurückzuführen. Um diese Fehlentwicklung zu korrigieren und zumindest eine Stabilisierung der Schafzahlen in Deutschland zu erreichen, ist dringend, d. h. vor der nächsten GAP-Reform, die Einführung einer Weidetierprämie für die Schafhaltung erforderlich. Wir fordern Wettbewerbsgleichheit in Europa auch für deutsche Schafhalter.
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Anlässlich der
ordentlichen WDL-Mitgliederversammlung am 6.3.2018 in Pößneck, Thüringen, fand u.a. die WDL-Vorstandswahl statt.
Der neue Vorstand:
o Vorsitzender: Herr Josef Baumann
o stellvertretender Vorsitzender: Herr Robert Lechner, Bayern
o Weiter Vorstandsmitglieder:
Herr Johann Nesges, Brandenburg
Herr Karl-Henning Hinz, Schleswig-Holstein
Herr Karl Olschewski, Schleswig-Holstein
Freiherr Franz Riederer von Paar, Bayern
o beratendes Mitglied:
Herr Ulrich Rothweiler
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Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) erkennt ernstzunehmende Bewegungen in der deutschen Politik beim Umgang mit dem Problem der Wolfs-Rückkehr.
Im November 2017 hatte die Umweltministerkonferenz der Länder erstmals nicht nur Schiebebeschlüsse bis zur nächsten Konferenz, sondern konkrete Forderungen beschlossen. So wurde zum Beispiel der Bund aufgefordert, zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, „mit denen eine zweckgebundene Beteiligung des Bundes an den Kosten für Maßnahmen der Schadensprävention beim Wolf abgesichert werden kann.“ Außerdem solle der Bund die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für Maßnahmen des Wolfsmanagements öffnen. Wichtig sei, so die VDL, auch die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen sowie die jährliche Einschätzung des Erhaltungszustandes der Wölfe in Deutschland.
„Die Anträge verschiedener Fraktionen und die Debatte im Bundestag in der letzten Woche zeigen, dass die Probleme der Schafhalter endlich auch auf Bundesebene angekommen sind,“ so der VDL-Vorsitzende, Jürgen Lückhoff. Allerdings hätten die Weidetierhalter es lieber gesehen, wenn die weiteren Beratungen dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend zugewiesen worden wären, da hier die Interessen der vom Wolf bedrohten Weidetierhaltung und damit der Landwirtschaft in Deutschland vertreten werden müssen. Lückhoff: „Vom Umweltausschuss erwarte ich da eher eine unzureichende Berücksichtigung unserer Probleme, insbesondere vom Bundesumweltministerium, das nach meinem Eindruck immer noch stark die Position der SPD prägt.“
Hoffnungen machen auch die ersten Verlautbarungen zum Entwurf der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene. Die VDL hatte sich, wie zuvor schon an die Jamaika-Runde, an die Vertreter der möglichen GroKo gewandt und eine Aufnahme der Problematik in die Koalitionsvereinbarung gefordert, da nur so eine echte Chance bestehe, dass in den nächsten vier Jahren eine Entschärfung der Bedrohung der Schafhaltung durch den Wolf in Angriff genommen wird.
VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Die Schafhaltung in Deutschland ist von der Ausbreitung des Wolfes in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe an Aufgabe denken. Die flächendeckende Ausbreitung und das rasante Wachstum der Wolfspopulation mit 30 Prozent jährlich stellt die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen, aber auch von Rindern, Pferden und Gehegewild im Grundsatz in Frage. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schafthaltung ist mehr als angespannt. Sie verliert ihre Perspektive vollständig, wenn das Management rund um den Wolf nicht umgehend verbessert wird.“
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