Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie, zu beachten , dass gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) die HIT-Stichtagsmeldung zum 01.01.2023 auf der Seite der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) bis spätestens zum 15.01.2023 erfolgt sein muss.
Diese Meldung ist zudem essenziell für die Nutzung der ab 2023 beantragbaren Tierprämie im Zuge der neuen GAP, denn nur weiblichen Tiere, die zum Stichtag 01.01.2023 das Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben, sind förderfähig. Sie haben hierzu weitere Fragen? Wenden Sie sich an ihren Landesverband.
Verspätet gemeldete Tiere in der HIT sind nicht förderfähig.
Ihre VDL